1.Analyse und Strukturierung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen
Wir analysieren Ihre internationalen Geschäftsbeziehungen und helfen Ihnen, steuerlich optimierte Strukturen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir sowohl französisches als auch deutsches Steuerrecht sowie EU-Vorgaben.
-
Bewertung bestehender Geschäftsmodelle
-
Optimierung der Liefer- und Leistungsketten
-
Gestaltung steuerlich effizienter Strukturen für Vertrieb, Produktion oder Dienstleistungen
Unser Ziel: Minimierung steuerlicher Risiken und klare Strukturen für Ihre grenzüberschreitende Tätigkeit.
2.Anwendung des DBA Deutschland–Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wir beraten Sie zur richtigen Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden:
-
Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes und der abkommensrechtlichen Zuordnung
-
Vermeidung von Besteuerungskonflikten zwischen den Finanzverwaltungen
-
Anrechnung oder Freistellung ausländischer Einkünfte
Wir sichern Ihre Interessen in beiden Ländern und helfen bei der korrekten Umsetzung in der Praxis.
3.Optimierung konzerninterner Leistungen und Verrechnungen
Wir unterstützen Sie bei der Verrechnung konzerninterner Leistungen, wie Management Fees, Lizenzzahlungen oder IT-Services:
-
Ermittlung marktüblicher Verrechnungspreise („arm’s length principle“)
-
Erstellung und Dokumentation der Transfer Pricing-Berichte
-
Umsetzung in der Buchhaltung beider Länder
Wir helfen Ihnen, interne Leistungen steuerlich sauber zu dokumentieren und Konflikte bei Prüfungen zu vermeiden.
4.Umsatzsteuerliche Beurteilung bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr
Wir analysieren Ihre grenzüberschreitenden Transaktionen im Hinblick auf die Umsatzsteuer:
-
Prüfung der Ort-der-Leistung-Regelungen
-
Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
-
Beratung zu Reihengeschäften, innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäften
-
Unterstützung bei Registrierungspflichten im Ausland
Wir sorgen für Umsatzsteuersicherheit in Ihrem internationalen Handel.
5.Quellensteuer bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren – Befreiung oder Reduktion
Wir beraten zur Anwendung von Quellensteuerregelungen, insbesondere bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Frankreich und Deutschland:
-
Prüfung der Voraussetzungen für Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen
-
Unterstützung bei der Beantragung von Entlastungen gemäß DBA oder EU-Richtlinien
-
Klärung von Ansässigkeit und wirtschaftlichem Eigentum („beneficial ownership“)
So stellen Sie sicher, dass keine unnötige Doppelbesteuerung erfolgt.
6.Steuerliche Folgen der Wahl zwischen Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte
Wir begleiten Sie bei der Entscheidung über die passende gesellschaftsrechtliche Struktur in Frankreich oder Deutschland:
-
Steuerliche Vor- und Nachteile einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte
-
Bewertung der Gründungskosten und laufenden Steuerpflichten
-
Risiken bei der Betriebsstättendefinition und verdeckter Gewinnverlagerung
Die richtige Struktur spart langfristig Steuern und erleichtert Ihre Expansion.
7.Beratung zur Mutter-Tochter-Richtlinie und Dividendenbesteuerung innerhalb der EU
Wir klären die steuerlichen Folgen der Ausschüttung von Dividenden innerhalb der EU:
-
Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie zur Vermeidung von Quellensteuer
-
Bedingungen für eine steuerfreie Dividendenzahlung zwischen verbundenen Unternehmen
-
Nachweis der Beteiligungsverhältnisse und formale Anforderungen
Wir stellen sicher, dass Ihre EU-Ausschüttungen steueroptimal gestaltet sind.
8.Spezialberatung für Geschäftsführer mit Wohnsitz in Deutschland und Tätigkeiten in Frankreich
Wir bieten gezielte Beratung für Führungskräfte, die in einem Land leben und im anderen tätig sind:
-
Klärung der Einkommensbesteuerung und Sozialversicherungspflicht
-
Beratung zur Vermeidung der doppelten Verbeitragung
-
Anwendung von Doppelbesteuerungs- und Sozialversicherungsabkommen
Wir helfen Ihnen, als Geschäftsführer oder Organträger grenzüberschreitend compliant zu bleiben.
9.Begleitung bei grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen
Wir vertreten Sie kompetent bei steuerlichen Außenprüfungen, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen:
-
Vorbereitung der Dokumentation (Verrechnungspreise, Umsatzsteuer, DBA)
-
Begleitung der Kommunikation mit den Finanzbehörden in beiden Ländern
-
Vermeidung von Nachzahlungen oder Sanktionen
Mit unserer Hilfe sind Sie auch bei komplexen Prüfungen auf der sicheren Seite.