Innergemeinschaftliche Umsatzsteuer: Die häufigsten Fehler deutschsprachiger Tochtergesellschaften in Frankreich – und wie man sie vermeidet.
Für deutsche, österreichische oder schweizerische Tochtergesellschaften mit Sitz in Frankreich ist die korrekte Handhabung der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer eine echte Herausforderung. Trotz weitreichender EU-Harmonisierung gibt es in jedem Land zahlreiche Besonderheiten, die selbst erfahrene Unternehmen in Schwierigkeiten bringen können.
Wir, bei AKM & CONSULTING, einer deutsch-französischen Steuerberatungsgesellschaft, begleiten deutschsprachige Unternehmen in Frankreich. Dabei stoßen wir immer wieder auf typische Fehler im Umgang mit der Umsatzsteuer – Fehler, die oft kostspielig werden können. Hier sind die häufigsten – und unsere Empfehlungen, wie Sie sie vermeiden.
1.Ungültige oder fehlende USt-IdNr. bei EU-Partnern
Viele Unternehmen versäumen es, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ihrer EU-Geschäftspartner zu prüfen. Das kann dazu führen, dass Rechnungen als fehlerhaft gelten und die Umsatzsteuer rückwirkend geschuldet wird.
👉 Unser Tipp: Überprüfen Sie jede USt-IdNr. regelmäßig über das EU-VIES-System und bewahren Sie einen Nachweis über die Prüfung auf.
2.Fehler bei der DEB-/EMEBI-Meldung
Die französische DEB-Meldung (teilweise ersetzt durch EMEBI) ist eine statistische und steuerliche Pflicht für alle Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenbewegungen tätigen. Viele Tochtergesellschaften unterschätzen die Komplexität oder machen formale Fehler.
👉 Unser Tipp: Überlassen Sie die Meldung einem erfahrenen Ansprechpartner, der die Schwellenwerte, Warencodes und die französische Methodik genau kennt.
3.Verzögerungen bei der Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer.
Einige französische Tochtergesellschaften haben Schwierigkeiten, sich die im EU-Ausland gezahlte Umsatzsteuer (z. B. in Deutschland) erstatten zu lassen – oft wegen fehlerhafter Anträge oder fehlender Belege.
👉 Unser Tipp: Planen Sie ausreichend Vorlauf ein, stellen Sie die richtigen Unterlagen zusammen und lassen Sie sich von Experten begleiten, die mit den Finanzbehörden beider Länder vertraut sind.
4.Fehlerhafte Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Besonders bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (B2B) ist die umsatzsteuerliche Ortsbestimmung komplex. Fehler beim Leistungsort oder bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens können zu Nachforderungen führen.
👉 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Rechnungsprozesse überprüfen – was in Deutschland „logisch“ erscheint, kann in Frankreich falsch sein.
Fazit: Umsatzsteuer verlangt in Frankreich höchste Sorgfalt
Selbst gut organisierte Unternehmensgruppen sind nicht vor steuerlichen Risiken geschützt. Deutschsprachige Tochtergesellschaften in Frankreich müssen ihre Prozesse an die lokalen Gegebenheiten anpassen – ohne dabei den EU-Rahmen aus dem Blick zu verlieren.
Unser Rat:
Unterschätzen Sie die nationalen Besonderheiten nicht. Arbeiten Sie mit Experten zusammen, die sowohl Ihre Sprache als auch die der französischen Steuerverwaltung beherrschen.
Sind Sie eine deutschsprachige Tochtergesellschaft in Frankreich?
Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Absicherung, Prozessoptimierung und Fehlervermeidung.
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E-Commerce und Umsatzsteuer in Frankreich: Was deutschsprachige Tochtergesellschaften unbedingt wissen müssen
Dieser Artikel wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Probleme sind keine Hindernisse – sie sind Chancen zur Revolution
Viele Menschen sehen Probleme als Fluch oder als Blockade. In Wirklichkeit sind sie oft die Geburtsstätte von Innovation.
Hinter jedem Fortschritt steckt meist ein Problem, das jemand mutig genug war, anders zu betrachten.
Ein berühmtes Beispiel: SpaceX.
In den Anfangsjahren stand das Unternehmen vor einem gewaltigen Problem – Raketen waren so teuer, dass das gesamte Budget gesprengt wurde. Dabei erkannten sie, dass Raumfahrt vor allem deswegen so kostspielig ist, weil Raketen nur einmal verwendet werden.
Das wäre so, als würden Sie Ihr Auto verschrotten, sobald der Tank leer ist.
Aus dem Problem wurde die Lösung: SpaceX entschied sich, wiederverwendbare Raketen zu entwickeln – eine Idee, die damals verrückt klang. Doch am 8. April 2016 gelang der erste erfolgreiche Rückflug und die Landung einer Rakete.
Ohne das ursprüngliche Problem der hohen Kosten wäre die Raumfahrt vielleicht nie revolutioniert worden.
Oft ist das, was wir als Problem sehen, in Wahrheit nur etwas Neues, Ungewohntes.
Wer in Westeuropa Autofahren gelernt hat, empfindet den Linksverkehr in Großbritannien zunächst als Problem.
Doch das Problem liegt nicht im Verkehr selbst – sondern darin, dass uns die Routine fehlt.
Was uns fremd ist, erscheint uns zunächst schwierig. Doch mit Übung und Anpassung verschwindet das Problem – und es bleibt nur Lernen und Wachstum.
Ein echter Unternehmer erkennt:
Ein Problem ist nur dann ein Problem, wenn wir es als solches akzeptieren.
In Wirklichkeit ist es ein Spiegel unserer Entscheidungen, Routinen oder Denkweisen.
Wenn Ihr Unternehmen z. B. zu hohe Kosten hat, liegt die Ursache vielleicht nicht bei den „bösen Lieferanten“, sondern bei ineffizienten Strukturen, falschen Prioritäten oder fehlenden Entscheidungen.
Sich als Opfer äußerer Umstände zu sehen, befreit kurzfristig – aber lähmt langfristig.
Wahre Stärke entsteht, wenn man sagt:
„Das ist mein Problem – also finde ich meine Lösung.“
Zwei Fähigkeiten sind entscheidend, um Probleme wirklich zu lösen:
🧠 Kreativität, um neue Wege zu sehen.
⚙️ Entscheidungskraft, um diese Wege auch zu gehen.
Wer beides vereint, schafft echten Wandel – im Unternehmen, im Leben, überall.
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